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Platzordnung und Satzung

Allgemein 

  • Das Bogensportgelände darf nur von Mitgliedern der Abteilung Bogenschützen des SC-UG innerhalb der Platzöffnungszeiten und zum Zweck der Ausübung der in der Sportordnung des Deutschen Schützenbundes (aktuelle Fassung) zugelassenen Bogendisziplinen benutzt werden.

  • Der Verein haftet nicht für Personen- und Sachschäden, die seine Mitglieder oder Gastschützen bei der Verwirklichung des Vereinszwecks und in Erfüllung von Aufgaben im Vereinsinteresse verursachen oder erleiden.

  • Jeder Schütze ist für die Einhaltung der Sicherheitsregeln selbst verantwortlich und bei Verstößen haftbar.

  • Die Anwesenheit ist von jedem Schützen und in jedem Fall im Schießbuch zu protokollieren.

Sicherheitsregeln

  • Jeder Bogenschütze muss sich vor dem Schuss von einem sicheren Schussfeld überzeugen.

  • Bei jedem Ausziehen des Bogens darf dieser nur so hoch gehalten werden, dass auch ein unbeabsichtigt lösender Pfeil nicht über den Gefahrenbereich hinaus fliegen kann.

  • Wenn sich Personen oder Tiere im Gefahrenbereich aufhalten, muss SOFORT das Bogenschießen eingestellt und andere Bogenschützen gewarnt werden.

  • Beim Auszug des Bogens im Spann- und Zielvorgang muss der Pfeil immer in Richtung der Scheibe bzw. Auflage zeigen.

  • Grundsätzlich muss der Bogen immer so ausgerichtet sein, dass niemand durch einen sich unbeabsichtigt lösenden Pfeil gefährdet bzw. verletzt werden kann. Es darf nur geschossen werden, wenn sich deutlich erkennbar in Schussrichtung keine Personen im Gefahrenbereich vor oder hinter der Scheibe aufhalten.

  • Jedes Bogenschießen darf nur unter Beachtung der Regelungen zur Schießaufsicht erfolgen.

  • Bei Störungen im Schießbetrieb ist das Bogenschießen einzustellen.

  • Bei herannahendem Gewitter ist der Bogenplatz rechtzeitig vor Gewittereinbruch zu verlassen.

Schießaufsicht

Der Schießbetrieb darf nur aufgenommen werden, wenn eine zweite Person als Schießaufsicht anwesend ist. Schießaufsicht kann jedes volljährige Vereinsmitglied sein, das den Basiskurs Bogenschießen beim SCUG erfolgreich absolviert hat.

Ohne weitere Schießaufsicht ist das Schießen folgendem Personenkreis erlaubt:

  1. Volljährigen Mitgliedern der Abteilungsleitung.

  2. Volljährigen, ausgebildeten Trainern (mind. VÜL) mit gültiger Lizenz.

  3. Mitgliedern, die selbst Schießaufsicht sein können zudem aber noch folgenden Kriterien erfüllen:

    • sie sind seit mindestens 6 Monaten aktives Erstmitglied (Comp. 12Mon.) und haben an mind. 12 Trainings in der Gruppe teilgenommen.

    • sie haben eine "Freigabe" eines Trainers oder Mitglied der Abteilungsleitung erhalten.

 

Der Schütze protokolliert seine Schießaufsicht im Schießbuch. Die Übergabe auf nachfolgende Schießaufsichten ist ebenfalls im Schießbuch festzuhalten.

 

Satzung

Die aktuelle Satzung findest du hier.